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Informationen für Patientinnen und Patienten zur Verrechnung der psychologischen Psychotherapie


Seit dem 1. Juli 2022 kann die psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden. Per 1.Oktober 2022 stellen die anhin delegiert arbeitenden Psychotherapeutinnen der Praxis Springer auf das sogenannte Anordnungs- modell um. Damit die Kosten für die Psychotherapie auch weiterhin von der Krankenkasse übernommen werden, brauchen Sie neu eine ärztliche Anordnung. Folgende Fachpersonen können eine solche Anordnung ausstellen:

  • Psychiater/in
  • Hausarzt/Hausärztin
  • Kinderarzt/Kinderärztin
  • Facharzt für psychosomatische Medizin

Die Anordnung gilt für 15 Therapiestunden und ist zeitlich nicht befristet. In Krisen- situationen können 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.

Bei weiterführenden Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Anordnungsformular für psychologische Psychotherapie runterladen: Anordnungsformular.pdf

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